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Barrierefreiheit trägt wesentlich zur Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen bei. Fehlt sie, werden Menschen ausgegrenzt.
Der Zustand der Barrierefreiheit ist erreicht, wenn für möglichst alle Menschen bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (vgl. § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz).
Barrierefreiheit ermöglicht den uneingeschränkten Zugang zu
- Informationen,
- Schul- und Berufsausbildung,
- dem gesamten Freizeit-, Konsum- und Dienstleistungsbereich,
- Kommunikationstechnologien und Medien sowie
- dem Sport- und Tourismusangebot.
Auf den folgenden Unterseiten werden ausgewählte Liegenschaften des Bundesheeres im Hinblick auf bauliche Barrierefreiheit vorgestellt. Als besondere Bewertungskriterien werden beurteilt
- barrierefreie Zugänglichkeit von Sozial- und Unterkunftsbereichen
- Vorhandensein rollstuhlgerechter Unterkünfte und Sanitäreinrichtungen
- Rücksichtnahme auf besondere Bedürfnisse (zum Beispiel Ernährung)
- Parkmöglichkeiten und Gehzeiten/-wege
Bewertungsergebnisse sind:
- sehr gute bis gute Barrierefreiheit- - einige Einrichtungen sind vorhanden, jedoch ist die Liegenschaft noch ausbaufähig
- - fast keine oder gar keine Barrierefreiheit
- → Schwarzenberg-Kaserne, 5071 Wals-Siezenheim
getestet Jänner 2019
Ergebnis: